Förderfähig sind Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs und somit zur CO-2 Einsparung beitragen. Von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen sind Förderungen möglich.
Gefördert werden In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren,
Kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform,
Landesunternehmen mit privater Rechtsform,
Freiberuflich Tätige,
Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind,
mit einem Standort in Deutschland.
Es ist ein Zuschuss zu den Maßnahmen, als auch ein Kredit mit Tilgungszuschuss möglich.
Grundsätzlich gibt es verschieden Antragsverfahren, je nachdem, ob eine experimentelle neue Anlage erstellt werden soll, oder in einem bestehenden energieintensiven Unternehmen die Technologie geändert werden soll, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Es können auch mehrere verschiedene Fördermodule miteinander kombiniert werden.
Auch Erweiterungsinvestitionen, oder neue Produktionsanlagen sind förderfähig. In diesem Fall muss im Einsparkonzept schlüssig dargestellt werden, inwiefern das Vorhaben zur Senkung des Energieverbrauchs im Unternehmen beiträgt.
Wichtig ist auch, dass wie bei den meisten Förderprogrammen, der Antrag vor Beginn der Maßnahme erteilt sein muss. Sollte es bei Ihnen eilen kann bei diesem Programm ein Antrag auf sofortige Freigabe zum Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
Vorteile
Nachteile
Hohe Chance auf Erteilung
Teilweise komplizierte Antragsverfahren
KfW Kredit möglich
Je nach Antragsart ein hoher Tiglungszuschuss möglich