Die Steuerliche Forschungsförderung basiert auf einem Gesetz aus dem Jahr 2020 und soll Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützen.
Diese Förderung steht allen Unternehmen zu, unabhängig von der Größe, es gilt also vom Einzelunternehmen bis zum Konzern. Begrenzt wird das Programm nur durch den maximalen Förderbetrag von 1 Mio. Euro pro Jahr, der allerdings ab dem 28.03.2024 auf 3 Mio. EUR pro Jahr erhöht wurde. Details dazu finden Sie bei unseren NEWS.
Die Auszahlung erfolgt über die Einkommenssteuer, oder die Körperschaftssteuer und erfolgt steuerfrei, was den niedrigen anteiligen prozentualen Förderbetrag relativiert.
Gefördert werden Mitarbeiterkosten aus F+E mit 25 %. Ab dem 28.03.2024 bekommen KMU einen Bonus von 10 %. Ferner sind auch externe Rechnungen förderfähig. Förderbar sind Projekte die ab 2020 begonnen haben. Diese können auch bereits abgeschlossen sein. Die Anträge können sowohl rückwirkend, für laufende Projekte, als auch für künftige Projekte beantragt werden. Die Projektanzahl ist nicht limitiert.
Nachdem diesem Förderprogramm ein Gesetz zugrunde liegt ist die Bewilligungsrate gemessen an allen anderen Förderprogrammen höher, da sich die eingereichten Projekte miteinander nicht im Wettbewerb einer Förderungserlangung befinden. Wenn Sie alle Kriterien erfüllen steht Ihnen die Förderung zu. Die eingereichten Anträge werden von der Bescheinigungsstelle BSFZ geprüft, ob es sich um F+E - Projekte laut der Definition des Wirtschaftswachstumsgesetzes handelt und es den geforderten Richtlinien und Forderungen entspricht.
Die Anträge sind von den möglichen Zeichen begrenzt, so dass die Anträge in Fördermittelsprache so auf den Punkt gebracht ausgearbeitet werden müssen, damit der Prüfer*in den Antrag genehmigen kann. Wie bei allen allen Prüfungen gibt es auch bei der SFF Vorgaben über die prozentualen Anteil der Bewilligungen. Aus diesem Grund ist es wichtig alle veröffentlichten und nicht offensichtlichen Punkte so perfekt in ihrem Antrag auszuarbeiten, dass Ihr Antrag auf Förderung auch durchgeht.
Das Förderprogramm läuft bis 2026 und wird voraussichtlich verlängert werden, da andere europäische Länder schon länger ähnliche Förderprogramme haben und die Bundesregierung deutsche Unternehmen unterstützen möchte, um den Innovationsstandort Deutschland zu stärken.
Vorteile
Nachteile
Auch rückwirkende Beantragung möglich
Im Vergleich zu anderen Förder- programmen ist der prozentuale Förderbetrag niedriger
Ab 2024 bis zu 4,2 Millionen € Fördermittel möglich, vorher 1 Mio.€
Nur Mitarbeiterkosten aus F+E werden gefördert (2020 - 2023)
Die Anzahl der möglichen Projekte ist nicht begrenzt
Die Unternehmensgröße ist nicht begrenzt
Geringere Dokumentationspflicht zu den Projektabläufen im Vergleich zu anderen Förderprogrammen
Steuerfreie Auszahlung der Fördermittel
Auch externe Rechnungen sind förderbar
Sollte ein Projekt bei einem anderen Programm (z.B. ZIM) abgelehnt worden sein, kann es hier trotzdem gefördert werden
10% Bonus für KMU´s
Ab 2024 sind auch abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens förderfähig
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